Beitragserhöhung der Krankenkasse
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt ab dem 1. Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Das hat der Bundestag vergangene Woche im Rahmen des GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetzes beschlossen. Außerdem wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben. Für gesetzlich Versicherte entstehen dadurch Mehrkosten von bis zu 233 Euro pro Jahr.
Und bislang unbemerkt: Anders als bisher sollen gesetzlich Versicherte nicht mehr persönlich per Brief über die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge informiert werden. Konkret wird die Pflicht der Krankenkassen, im Falle einer Beitragserhöhung ein separates Informationsschreiben zu versenden, bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt, wie das Vergleichsportal Check24 mitteilt.
„Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die bisher geltenden Wettbewerbsgrundsätze der Krankenkassen und kann zu einem Vertrauensverlust der Versicherten führen“, sagt Dr. Daniel Güssow, Geschäftsführer der gesetzlichen Krankenkassen bei Check24.
Damit entfällt eine wichtige Informationsquelle für Versicherungsnehmer. Im Januar 2023 erhalten Sie trotz Beitragserhöhung keine persönliche oder schriftliche Auskunft Ihrer Krankenkasse. „In Zeiten von Beitragsrekorden fehlt die wichtigste Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, transparent über ihre individuellen Zusatzbeiträge informiert zu werden“, sagt Güssow.