Eltern haften für Ihre Kinder
Ein verlassenes Haus, eine Großbaustelle oder eine leerstehende Fabrikhalle – wo Kinder Abenteuer erleben, Besitzer Vandalismus und Sachschäden fürchten. Wir haben alle schon die Schilder gesehen, die aufgestellt sind: „Zutritt verboten! Eltern haften für Ihre Kinder!”
Wer als Kind gilt, ist im Gesetz nicht einheitlich geregelt. Unterschiedliche Gesetze legen unterschiedliche Altersgrenzen fest oder der Begriff „Kind“ wird gar nicht verwendet. Hier sind einige Beispiele:
- Jugendschutzgesetz § 1: Kinder sind Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jugendliche sind Personen, die 14 Jahre alt sind, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- § 2 Jugendarbeitsschutzgesetz: Als Kinder gelten Personen unter 15 Jahren. Jugendliche sind zwischen 15 und 18 Jahre alt
- Artikel 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs spricht von Minderjährigen und nicht von Kindern
- Wer einem anderen Schaden zufügt, muss zur Rechenschaft gezogen werden. § 828 BGB sieht jedoch Ausnahmen bei Minderjährigen vor. Dort ist geregelt:
Personen unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie anderen zufügen. Dieser Personenkreis gilt als unfähig, eine Straftat zu begehen. Im Straßenverkehr haften Kinder unter zehn Jahren nicht für Schäden. Voraussetzung ist, dass sie nicht vorsätzlich erfolgt sind. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haftet der Minderjährige nicht für den Schaden, wenn er bei Begehung der schädigenden Handlung nicht über die erforderliche Einsicht verfügt, um die Verantwortlichkeit zu erkennen.
Wenn ein Kind nicht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar gemacht werden kann, haften dann die Eltern für ihre Kinder? Nach § 832 BGB haften Eltern bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Es gibt keine Regel, dass sie für die Handlungen von Kindern verantwortlich gemacht werden können.
Wann eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, hängt immer vom Einzelfall ab. Dabei werden das Alter und die individuelle Reife des Kindes sowie die Situation, in der die Verletzung eingetreten ist, berücksichtigt. Oft entscheiden Gerichte.
Generell lässt sich sagen, dass mit zunehmendem Wachstum des Kindes weniger Aufsicht von den Eltern erwartet wird. Es ist wichtig, dass Eltern dem Kind frühzeitig ein Gefühl für Rechte vermitteln und ihm erklären, das Eigentum anderer zu respektieren.