Hundehaftpflichtversicherung
Jeder Hund braucht Bewegung und die Begegnung mit anderen Artgenossen. Kommt es zu einer Bissattacke und wird ein Hund tierärztlich behandelt, sollten Sie in Betracht ziehen, dass der Halter des verletzten Hundes Schadensersatz fordert. Ist Ihr Vierbeiner tatsächlich Verursacher eines Verkehrsunfalls, können die Schäden leicht in die Millionen gehen – bei Personenschäden sogar bis zu einigen Millionen.
Für Schäden, die Ihr Hund verursacht, gilt: Ihre Haftpflichtversicherung kommt nicht auf. Als Hundebesitzer sind Sie für alle Schäden an Ihrem Haustier verantwortlich und haften für Ihr persönliches Eigentum.
Mit einer Hundehaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor hohen Entschädigungszahlungen und dem finanziellen Ruin. Der Gesetzgeber sagt: „Tötet ein Tier einen Menschen, verletzt es Körper oder Gesundheit oder beschädigt es eine Sache, so ist derjenige, der das Tier hält, verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ – Auszug aus § 833 BGB Haftung des Tierhalters.
In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung bereits für alle Rassen Pflicht. Andere Länder bieten nur für bestimmte Rassen eine Hundehaftpflicht an. In jedem Fall ist es sinnvoll, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor Schäden abzusichern, die Ihr Hund anrichten kann.Typische Momente, die jeder Hundebesitzer kennt: Hunde verletzen sich gegenseitig, indem sie versehentlich Menschen schnappen oder beißen oder der Fahrradfahrer durch einen stürzt Hund. In Deutschland haften Sie als Hundehalter auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft oder zu diesem Zeitpunkt gar nicht anwesend waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen oder großen Hund handelt, ob alt oder jung, oder ob Sie Ihren Hund bereits in jungen Jahren in einer Hundeschule sozialisieren.