Sonderzahlung für Fachschüler und Studierende
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger sagte in der Debatte: „Wir bringen den Zug aufs Gleis.“ Sie hatte zuvor angekündigt, dass die Zahlungen „bereits im nächsten Jahr, also im Winter, beginnen können“.
Die Einmalzahlung ist Teil des dritten Hilfspakets, das Anfang September von Ampeln vereinbart wurde, um den Anstieg der Energiepreise abzufedern. Eine Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz ist nicht erforderlich. Kritik kam von der Opposition. „Sie haben nur drei Monate verloren“, sagte der CDU-Politiker Lars Rohwer. Es wird mehrere Monate dauern, bis das Geld bei den Betroffenen ankommt, weil die App-Plattform noch nicht existiert.
Anspruch auf die 200 Euro sollen alle haben, die zum 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule immatrikuliert sind oder sich derzeit an einer Fachhochschule befinden. Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Zeitpunkt ist Voraussetzung. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher, Techniker oder Betriebswirte ausgebildet.
Anspruchsberechtigt sollen auch Teilzeitstudierende, duale Studienteilnehmer, ausländische Studierende und Beurlaubte sein. Rund 680 Millionen Euro sollen für rund 2,95 Millionen Studierende und 450.000 Schüler ausgegeben werden. Die Energiepauschale soll weder besteuert noch mit einer Sozialleistung abgegolten werden.