Widerruf der Heizöl-Bestellung?
Für 100 Liter Heizöl mussten im Mai 210 Euro bezahlt werden. Ende September waren es 153 Euro, Sprit ist aktuell für 122 Euro zu haben. Stand März 2020 waren allerdings nur rund 50 € geschuldet. Bei solchen, den Rohölpreisen analogen Schwankungen und einem scheinbar intakten Abwärtstrend beim Heizöl mag sich manch einer darüber ärgern, zu deutlich höheren Preisen in den Tank getankt zu haben. Und jetzt überlegt er, seine Heizölbestellung zu stornieren. Denn bis vor einem Jahr ging das noch in 14 Tagen.
Mitte 2015 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, dass Verbraucher bei der Bestellung von Fernheizöl ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Obwohl der zugrunde liegende Wortlaut des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB unverändert geblieben ist, haben Verbraucher ab Anfang September 2021 nicht mehr das Recht, Heizöl telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu kaufen.
Grundsätzlich gilt der Verkaufspreis am Tag der Bestellung, auch wenn die Lieferung mehrere Wochen später erfolgt.
Hintergrund ist ein europäisches Gesetzgebungsverfahren, das eigentlich Verbraucherrechte stärken wollte, aber in seiner Umsetzung durch den Bundesgesetzgeber die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 undurchführbar machte. Ab 2021 besteht für Verbraucher bei der Bestellung von Fernheizöl kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr
Außerdem sollten Sie beim Kauf von Heizöl folgendes beachten:
- Preise vergleichen: Verschiedene Anbieter bieten Heizöl zu unterschiedlichen Preisen an. Der einfachste Weg, den Tagespreis zu vergleichen, ist online
- Geben Sie einen Festpreis an: Hausbesitzer sollten dies bei der Bestellung vereinbaren und den Lieferanten bitten, dies schriftlich zu bestätigen. Dann gilt dieser Preis auch, wenn das Heizöl zum Zeitpunkt der Lieferung teurer wird. Leider aber und umgekehrt – wenn es günstiger wird
- Denken Sie an Sammelbestellungen bei Nachbarn: Das kann Geld sparen, da die Logistikkosten des Lieferanten sinken. Nachteil: Wenn Sie für alle bestellen, haften Sie möglicherweise mit Ihrem eigenen Geld, wenn andere nicht zahlen
- Zähler auf Null gesetzt: Stellen Sie sicher, dass der Zähler auf Null gesetzt ist, wenn die Pumpen bei Lieferung eingeschaltet werden. Auf diese Weise können Sie die von Ihnen eingefüllte Menge überprüfen
- Schaumfrei einfüllen: Bei laufendem Zähler darf nur Heizöl im Sichtfeld zu sehen sein. Tritt Schaum auf oder verschwindet das Heizöl vollständig aus dem Sichtfeld, sollte die Messung automatisch gestoppt werden. Läuft der Zähler weiter, wird in dieser Zeit statt Flüssigkeit Luft gemessen.