Änderungen im Februar 2023
Entlastung für Gas, Heizung und Strom
Das Leben ist teuer geworden, was vor allem an den hohen Energiekosten liegt. Mit Preisbremsen für Gas, Heizung und Strom will die Bundesregierung die Bürger noch ärger retten. Sie gelten von März 2023 bis Ende April 2024. Sie gelten jedoch rückwirkend für Januar und Februar. Der Staat deckelt den Betriebspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, für Gas auf 12 Cent und für Strom auf jeweils 40 Cent pro Kilowattstunde. Jeder Mehrverbrauch wird zum Betriebspreis des aktuellen Gas- oder Stromtarifs abgerechnet.
Heimchen und Mehlwürmer als Lebensmittel zugelassen
In Lebensmitteln sind seit kurzem gepulverte Heimchen und seit dem 26. Januar 2023 Schimmelkäferlarven (Mehlwürmer) in Lebensmitteln erlaubt. Werden Insekten verwendet, muss dies auf der Zutatenliste der Produkte angegeben werden. Der Hinweis, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere sowie gegen Hausstaubmilben möglich sind, sollte in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste aufgenommen werden. Bei der Zulassung gelten die EU-Vorschriften zu neuartigen Lebensmitteln.
Der Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz endet
Am 2. Februar läuft die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus. Die Verordnung soll dazu beitragen, Arbeitnehmer am Arbeitsplatz besser vor einer Corona-Infektion zu schützen und so ihr Risiko, sich mit Long Covid zu infizieren, zu verringern. Die Verordnung endet zwei Monate früher als geplant. Sie sollte ursprünglich vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Sie werden durch entsprechende Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ersetzt. Arbeitgeber können sie nutzen, um ihre Mitarbeiter bei Bedarf zu schützen – und um sich selbst vor anderen Infektionskrankheiten wie der Grippe zu schützen.
Bier wird teurer
Biertrinken wird durch steigende Rohstoffpreise für die Produktion, Lieferengpässe und steigende Kosten für Verpackung und Logistik immer teurer. Laut “Getränke-News” folgen die Radeberger- und Bitburger-Gruppe Krombacher und Veltins und kündigen Preiserhöhungen an. Allerdings wurden bisher keine konkreten Zahlen genannt.
Masken im Erste-Hilfe-Kasten
Nach Angaben des Bundesverbandes Verbandswesen und Medizinprodukte (BVMED) müssen ab dem 1. Februar 2023 neu verkaufte Verbandskästen für Autos nach einer neuen DIN-Norm zwei medizinische Masken enthalten. Alte Erste-Hilfe-Sets können jedoch weiterhin verwendet werden. Masken sollen auch hier nicht hinzukommen, sagt der ADAC. Das Dreieckstuch und Verbandstuch hingegen sollte nicht mehr getragen werden.
Im Fernverkehr besteht keine Maskenpflicht
Ab dem 2. Februar müssen Fahrgäste in Zügen und Bussen des öffentlichen Nahverkehrs keine Maske mehr tragen. Das Bundeskabinett hat dazu eine entsprechende Verordnung erlassen. Hintergrund ist die Abschwächung der Pandemie-Lage.