Krankenkassenwechsel
Praktisch alle Kassen sind frei wählbar. Auch wenn der Versicherte älter ist oder sich in Behandlung befindet. Sofern der Fonds auch im Staat der versicherten Person vorhanden ist. Gleichzeitig ist der Krankenkassenwechsel seit 2021 deutlich einfacher: Theoretisch könnten Versicherungsnehmer seither jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln, ähnlich wie bei der Autoversicherung. Wenn Sie beispielsweise Ende Januar kündigen, werden Sie am 1. April in ein neues Register aufgenommen.
Erhöht der Versicherer den Zusatzbeitrag, besteht weiterhin ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals beantragt wird. Wird der Vertrag ordentlich gekündigt, tritt er zum Ende des Folgemonats in Kraft. Ab Januar 2021 sind Sie in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate an Ihre Versicherung gebunden, sondern nur noch 12 Monate, können also theoretisch jedes Jahr wechseln. Außerdem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Sie melden sich einfach online bei der neuen Krankenkasse an und teilen Ihrem neuen Arbeitgeber mit, dass Sie die Krankenkasse wechseln möchten.
Grundsätzlich müssen Sie den Vertrag bei der alten Krankenkasse nicht kündigen, die neue Krankenkasse erledigt dies elektronisch. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen versteuert werden. Ein Teil der Ersparnisse fällt dann den Steuern zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Zusatzleistungen wie Zahnreinigung, Osteopathie oder Homöopathie anbietet.