Versicherung, die Pflicht sind
Sie haben nicht immer die freie Wahl, eine Versicherung abzuschließen. Denn einige Versicherungen sind in Deutschland Pflicht. Dazu gehören beispielsweise die Krankenversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung; Auch die gesetzliche Rentenversicherung ist für viele Arbeitnehmer unverzichtbar
KRANKENVERSICHERUNG – NICHT NUR VERNÜNFTIG, SONDERN UNBEDINGT
Die Krankenversicherung ist für alle deutschen Staatsbürger in Deutschland obligatorisch. Wenn Sie nicht krankenversichert sind, werden Sie nur im absoluten Notfall medizinisch behandelt. Wenn Sie eine Zeit lang unversichert sind und sich dann wieder krankenversichern möchten, müssen Sie die Beträge oft nachzahlen.
Als Versicherter haben Sie die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung ist vor allem für Beamte und Selbständige sinnvoll. Als Arbeitnehmer raten wir grundsätzlich zum Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG – EIN MUSS FÜR JEDEN FAHRER
In Deutschland muss jedes Fahrzeug mindestens über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf Ihr Auto nicht fahren. Es bleibt Ihnen jedoch überlassen, ob Sie zusätzlich eine Teil- oder Vollversicherung abschließen. Während sich die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung von Anbieter zu Anbieter kaum unterscheiden, sieht es bei Voll- und Teilkaskoversicherungen anders aus. Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es viele Unterschiede in Preis und Leistung. Informieren Sie sich daher vor Abschluss genau, welche Autoversicherung Ihnen die besten Konditionen bietet.
GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG – PFLICHT FÜR JEDEN MITARBEITER
Die gesetzliche Rentenversicherung wird automatisch vom Lohn der Arbeitnehmer abgezogen und ist nach wie vor der Kernbestandteil der Altersvorsorge, Arbeitnehmer haben in der Regel keine Wahl und zahlen automatisch in die Pensionskasse ein. Manchen Selbstständigen geht es ähnlich: Auch sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Viele Selbständige haben jedoch die Wahl und können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.